IGP

Der Vielseitigkeitssport

Eine auch heute noch von vielen Hundefreunden angestrebte hundesportliche Betätigung ist der Schutzhundsport. In den drei Disziplinen Fährtenarbeit, Unterordnung und Schutzdienst werden die Vielseitigkeit und die Intelligenz von Hund und Mensch gleichermaßen gefordert. An das Team werden bei Prüfungen höchste Ansprüche gestellt. Neben ausgeprägtem Sachverstand und tiefgreifendem Fachwissen über tierische Verhaltensweisen erfordert diese Ausbildung Geduld, Einfühlungsvermögen und höchstes Verantwortungsbewusstsein.

Besonders geeignet für diese Sportart sind die klassischen Gebrauchs­hunde­rassen (Deutscher Schäferhund, Boxer, Riesenschnauzer, Malinois, Rottweiler, Hovawart, Airedale Terrier, Bouvier des Flandres und Dobermann), aber auch Mischlinge und Hunde anderer Rassen mit der nötigen Physis und festem Wesen können im IGP-Sport sehr erfolgreich ausgebildet werden.

Im Training setzt sich mehr und mehr die sportliche, aggressionsfreie Methode durch. Hierbei geht es darum, mit viel Geduld und Sachverstand die angeborenen Triebe in eine korrekte Ausführung der gemäß Prüfungsordnung geforderten Einzelübungen zu kanalisieren.

Das wichtigste hierbei ist, ein ideen- und abwechslungsreiches Training so zu gestalten, dass es auf die Fähigkeiten und Bedürfnisse jedes einzelnen Mensch-Hund-Teams abgestimmt ist. Nur so können gesteckte Ziele erreicht und der Lernwille gefördert werden.

Bei Prüfungen in drei Schwierigkeitsstufen (IGP I, IGP II, IGP III) werden alle drei Disziplinen überprüft – also Fährte, Unterordnung und Schutz­dienst. Nur im Bereich der Fährtenarbeit sind eigene Prüfungen speziell für diese Einzeldisziplin vorgesehen (FH I, FH II, FPr I-III).

Hinweise:

Für die Teilnahme am Kurs und für dessen gesamte Dauer, ist zwingend erforderlich, dass ein gültiger Impfschutz vorliegt.
Auf dem gesamten Bereich des Vereinsgeländes sind die Hunde anzuleinen. Für Schäden/Unfälle, welche durch den Hundehalter oder Hund verursacht werden, haftet keinesfalls der Verein (Haftungsausschluss), sondern der jeweilige Hundehalter/Hundeführer. Dies gilt auch für die ehrenamtlichen Trainer (mitgebrachte eigene Hunde).
Betreten des Vereinsgeländes auf eigene Gefahr – Wege, Parkplatz und Trainingsplätze werden im Winter nicht geräumt und nicht gesandet!